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Neue Services beim Abmahnschutz: EasyScan und Abmahnradar

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Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, dass die Rechtstexte der Website wie Impressum oder Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand und damit sicher vor Abmahnungen sind, bietet STRATO gemeinsam mit dem Partner IT-Recht-Kanzlei Abmahnschutz-Pakete an. Diese kannst du in den verschiedenen Produkten je nach Ausrichtung und Größe deines Webprojektes in drei Variationen hinzubuchen.   

Nach einer kurzen Registrierung lassen sich darüber Rechtstexte generieren, die spezifisch auf dein Projekt ausgerichtet und automatisch an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind, sodass etwa neue Gerichtsurteile stets berücksichtigt werden. Das Ganze lässt sich in vielen Backends über eine App in deine Website einbinden, sodass die rechtsspezifischen Inhalte immer aktuell abgerufen und angezeigt werden. Dort, wo das nicht geht, stehen Anleitungen zur Verfügung, wie sie auf deiner Website dennoch richtig eingebunden werden können. Ein Update-Service hält dich zudem über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden. Die IT-Recht-Kanzlei übernimmt dabei auch die Haftung für die Texte.

Bislang geschah die individuelle Ausrichtung der Texte auf dein Webprojekt über einen Fragebogen am Anfang des Einrichtungsprozesses. Noch einfacher macht das nun der vollautomatische und kostenneutrale Webseiten-Scanner „EasyScan“: Mit wenigen Klicks durchsucht EasyScan deine Internetseiten nach datenschutzrechtlich relevanten Diensten und übernimmt die Erkenntnisse automatisch in die Konfiguration der vorgeschlagenen Datenschutzerklärungen.

Unsicherheiten beim Ausfüllen des Fragebogens darüber, welche datenschutzrelevanten Dienste auf der eigenen Online-Präsenz zum Einsatz kommen, damit die Datenschutzerklärung korrekt konfiguriert wird, gehören damit der Vergangenheit an. EasyScan nimmt ebenso eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt dir auf, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform nutzbar sind. Aktuell werden über 350 Dienste zuverlässig erkannt.

Um den Scanner zu nutzen, rufst du die zu konfigurierende Datenschutzerklärung einfach in deinem Kundenportal auf und gibst die Ziel-Domain ein:

Nach einem Klick auf „Jetzt Scannen“ übernimmt „EasyScan“ die Analyse datenschutzrelevanter Funktionen auf der Domain und speist die Ergebnisse automatisch in den Konfigurationsvorschlag ein. Dieser muss dann nur noch überprüft werden, bevor die Datenschutzerklärung vollkonfiguriert abgerufen werden kann.

Aktivierst du zudem den regelmäßigen Scan, wird die gescannte Internetpräsenz in regelmäßigen Abständen auf hinzugekommene oder weggefallene Dienste überprüft – über neue Abweichungen und entsprechende Vorschläge zur Neukonfiguration der Datenschutzerklärung wirst du per E-Mail informiert:

Spoileralert 1: Aktuell steht der Dienst für Webprojekte mit “.de”-Domain zur Verfügung. In den kommenden Wochen wird er auch für ausländische Domains und für fremdsprachige Datenschutzerklärungen ausgerollt – als zur Zeit einzige Lösung am deutschen Markt für diesen internationalen Bereich.

Spoileralert 2: Demnächst wird auch in den Homepage-Baukasten ein Widget integriert, das es noch einfacher macht, die relevanten Rechtstexte stets automatisch aktualisiert auf deiner mit dem Homepage-Baukasten erstellten Website zu haben, ohne das ganze händisch übertragen zu müssen. Wir werden berichten. 

Halte dich mit dem Abmahnradar auf dem Laufenden – online oder auch per App

Für Nutzende des Abmahnschutz-Pakets gibt es nach der Aktivierung und Anmeldung im Portal der IT-Recht-Kanzlei unter dem Menüpunkt “Abmahnradar” zahlreiche Informationen über das Thema online, wie die Zusammenstellung diverser Listen etwa zu den am häufigsten abgemahnten Werbeaussagen oder Markennamen oder auch Checklisten für Abmahnfallen für bestimmte Produkttypen.

Mit dem „App-mahnradar“ sind alle Informationen und Tipps rund um das Thema Abmahnungen in den abmahnrelevanten Rechtsgebieten Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zudem gebündelt per App abrufbar. Händlerinnen und Händler können sich so zu aktuellen Entscheidungen auf dem Laufenden halten, denn schnell sind unwissentlich die Rechte geschützter Marken oder Begriffe verletzt oder werden Bilder und Texte fälschlich verwendet.

Ein Clou der App: Wer selbst von einer Abmahnung betroffen ist, kann über eine Upload-Funktion in der App ganz einfach die eigene Abmahnung hochladen und an die IT-Recht-Kanzlei für eine kostenlose Ersteinschätzung übermitteln. Die App ist kostenlos und kann über die IOS- und Android-App Stores unter dem Namen „Abmahnradar“ bezogen werden.

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Foto von Gontran Isnard auf Unsplash

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