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Europäische Datenschutz-Grundverordnung: Was muss ich als STRATO Kunde wissen?

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Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU, kurz DSGVO. Wir erklären Dir, was Du als Nutzer unserer Produkte beachten solltest.

STRATO kann und darf keine Rechtsberatung geben

Eins vorab: Wir sind keine Anwaltskanzlei, sondern ein Internet Service Provider. Deshalb darf STRATO keine Rechtsberatung leisten. Gerne informieren wir Dich über ein paar Aspekte im Zusammenhang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die für Dich als STRATO Kunde relevant sind. Für detaillierte Informationen und rechtssichere Aussagen solltest Du Dich jedoch immer an legitimierte Anbieter für Rechtsberatung wenden.

Automatische Anpassungen bei Homepage-Baukasten und Webshop

Wenn Du mit unseren Software-Produkten Homepage-Baukasten und Webshop arbeitest, haben wir eine gute Nachricht: Beide Produkte beziehst Du aus der Cloud. Das heißt, dass die Systeme regelmäßig mit den nötigen Updates versorgt werden. Per se gelten hier hohe Sicherheitsstandards und unsere Partner achten darauf, dass die Software selbst die Bedingungen der DSGVO erfüllt. Trotzdem gibt es Themen, bei denen Du selbst aktiv werden musst:

Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflichtangaben

Ob Homepage, Webshop oder Blog: Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflichtangaben für jeden Webauftritt. Im Impressum gibst Du zum Beispiel an, wer Betreiber der Website ist und wie man ihn kontaktiert. In der Datenschutzerklärung informierst Du darüber, welche Daten Du verarbeitest, sobald jemand Deine Website aufruft.

Rechtssichere Texte mit dem Anbieter Janolaw

Nutzt Du unseren Homepage-Baukasten oder den Webshop, dann ist dort der Dienst Janolaw integriert. Janolaw ist ein Drittanbieter, über den Du rechtssichere Texte für Deine Website beziehen kannst. Auch wenn Du Deine Website mit einem anderen System wie WordPress betreibst, hilft Janolaw Dir, an rechtssichere Texte zu gelangen.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, sollte eine AVV abschließen

Wenn Du als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeitest, bist Du verpflichtet, einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag – kurz AVV – mit STRATO abzuschließen. Das regelt Artikel 28 der DSGVO. Sobald eine AVV abgeschlossen ist, verpflichtet sich STRATO Dir gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten. Beispiele für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Webshops mit Kundenlogin-Bereich oder Kontaktformulare auf Deiner Homepage.

Der zentrale Vorteil, wenn Du eine AVV abgeschlossen hast: Sollte Dich eine Datenschutzaufsichtsbehörde tatsächlich mal kontrollieren, kannst Du diese Vereinbarung vorlegen.

Bei STRATO: Vertrag zur Auftragsverarbeitung per Mausklick

Eine AVV abzuschließen klingt deutlich komplizierter, als es ist – zumindest bei STRATO. Du findest das entsprechende Formular nämlich in Deinem persönlichen Kunden-Login unter „Mein Vertrag → Vertragsänderung → Auftragsdatenverarbeitung“. Dort kannst Du die AVV direkt digital abschließen und als PDF für Deine Unterlagen speichern oder ausdrucken. Das ist natürlich kostenlos.

Für STRATO gilt: Wir arbeiten DSGVO-konform

Die DSGVO ist keine einfache Richtlinie, sondern eine Verordnung. Das heißt: Wie alle Unternehmen ist STRATO ab dem 25. Mai verpflichtet, sich an die DSGVO zu halten. Wir möchten Dir versichern: Wir haben die nötigen Maßnahmen und Vorbereitungen bereits getroffen, um auch langfristig datenschutzkonform zu sein.

Ein Pluspunkt, den wir als 100 % deutscher Anbieter haben: Das Bundesdatenschutzgesetz, an das wir bislang gebunden waren, ist eines der strengsten im weltweiten Vergleich. Hinzu kommt bei STRATO: Die TÜV-Zertifizierung unserer Rechenzentren nach der ISO 27001 schafft besondere Datensicherheit.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung bei STRATO findest Du auch in diesem Hilfe-Artikel.


Hinweis: Der ursprüngliche Beitrag ist im STRATO Blog zum ersten Mal am 3. Mai 2018 erschienen. Diesen Beitrag haben wir aktualisiert.


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